PDF-Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
2. Registrierung des Nutzers
3. Zurverfügungstellung von Titeln, Eigentumsvorbehalt
4. Abschluss eines Lizenzvertrages mit UPPM
5. Umfang der Rechteeinräumung
6. Lizenzgebühren, Vertragsstrafe
7. Zahlungsbedingungen
8. Aufrechnung und Zurückbehaltung
9. Gewährleistung und Garantien
10. Haftung
11. Datenschutz
12. Schlussbestimmungen
1. Allgemeines
1.1 Die Universal Publishing Production Music GmbH (nachfolgend „UPPM“) stellt Nutzern (nachfolgend „Nutzer“) Musikaufnahmen (nachfolgend „Aufnahme“) und die diesen zu Grunde liegenden Musikwerke (nachfolgend „Werk“ und Aufnahme und Werk gemeinsam auch nachfolgend „Titel“ genannt) zur Verwendung für Medienproduktionen wie Werbung, Film und Software zur Verfügung und vertreibt die zur Verwendung erforderlichen Lizenzen.
1.2 Die Titel der UPPM sind einerseits auf Tonträgern verschiedener Labels veröffentlicht, die als solche oder auf sonstigen Datenträgern ausgewählten Nutzern in individuellem Umfang kostenlos zum Aussuchen von Musik zur Verfügung gestellt werden. Auf Zurverfügungstellung von Ton- oder Datenträgern besteht kein Anspruch. Der Umfang der Zurverfügungstellung steht im alleinigen Ermessen der UPPM.
1.3 Daneben können Nutzer Titel direkt aus dem Online-Katalog (nachfolgend „Katalog“), unter www.unippm.de anhören und unter entgeltlichem Erwerb der erforderlichen Lizenz zur Verwendung für Medienproduktionen gemäß der jeweils gültigen Preisliste beziehen.
1.4 Mit Nutzung der Angebote auf der Website erklärt sich der Nutzer unwiderruflich mit der Geltung der nachfolgenden AGB im Verhältnis zwischen UPPM und dem Nutzer in der jeweils gültigen Fassung einverstanden. Entgegenstehende, abweichende oder diese AGB ergänzende Bedingungen des Kunden sind ausgeschlossen. AGB des Nutzers, auf die in Formularen des Nutzers oder in Internetangeboten des Nutzers verwiesen wird, wird ausdrücklich widersprochen. Ein Vertragsverhältnis zwischen UPPM und dem Nutzer kommt nur auf der Grundlage dieser AGB zustande.
1.5 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden dem Nutzer schriftlich mitgeteilt. Die Zustimmung des Nutzers zur Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn er nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung widerspricht. Auf diese Folge wird der Nutzer in der schriftlichen Mitteilung hingewiesen.
2. Registrierung des Nutzers
2.1 Die zur Nutzung des Katalogs notwendige Registrierung und erfolgt auf der Webseite unter Bestimmung eines Benutzernamens sowie eines Passworts. Der Nutzer hat die erforderlichen Daten richtig und vollständig anzugeben.
2.2 Die Registrierung kann im Einzelfall aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Auf die Registrierung besteht kein Anspruch.
2.3 Nach Zugang einer Bestätigung der Registrierung per Email erfolgt nach Prüfung der Nutzerdaten durch UPPM die Freischaltung weiterer Funktionen wie der Anspiel-oder Download-Funktion für die Titel in dem Katalog. Auf die Freischaltung der Nutzungsfunktionen besteht nach Registrierung kein Anspruch. Diese erfolgt vorbehaltlich der Prüfung durch die UPPM.
2.4 Zugangsdaten darf der Nutzer Dritten nicht zur Verfügung stellen. Diese sind vor dem unauthorisierten Zugriff Dritter schützen.
2.5 Der Nutzer ist verpflichtet, UPPM von jeder Haftung freizustellen, die durch die unbefugte Verwendung der Zugangsdaten entsteht, soweit er nicht nachweisen kann, dass er diese nicht zu vertreten hat.
2.6 Änderungen der Nutzerdaten sind im Benutzerprofil unverzüglich zu berichtigen.
3. Zurverfügungstellung von Titeln, Eigentumsvorbehalt
3.1 Ton- und Datenträger, die dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden, verbleiben im Eigentum der UPPM. Die Zurverfügungstellung erfolgt grundsätzlich nur vorübergehend und einzig zum späteren Erwerb von Nutzungsrechten.
3.2 UPPM behält sich das Recht vor, überlassene Ton- und Datenträger zurückzufordern. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass innerhalb eines Zeitraums von 12 Wochen der Abschluss eines Lizenzvertrages über die Nutzung eines oder mehrerer der zur Verfügung gestellten Titel nicht erfolgt. Kosten der Rücksendung hat der Nutzer zu tragen.
3.3 Die Titel stehen dem Nutzer ebenfalls nach erfolgreicher Registrierung vorbehaltlich der Freischaltung der Download-Funktion zum Download unter Auswahl des gewünschten Dateiformates aus dem Katalog auf der Website bereit. Der Nutzer kann den Katalog auf der Website über verschiedene Suchfunktionen nach passenden Titeln durchsuchen, diese direkt anspielen und sich Informationen zu den einzelnen Titeln anzeigen lassen.
3.4 Soweit innerhalb von 12 Wochen nach dem Download des Musikstücks der Abschluss eines Lizenzvertrages über die Nutzung des Musikstücks nicht erfolgt, ist der Nutzer nicht mehr berechtigt, das Musikstücks im Rahmen der Produktion sowie darüber hinaus zu nutzen. Die im Wege des Downloads erlangte Datei ist nach Abschluss des genannten Zeitraums zu löschen. Ausgenommen hiervon ist die interne Speicherung zu Archivierungszwecken.
3.5 In jedem Fall erwirbt der Nutzer an zur Verfügung gestellten Titeln vorbehaltlich des Abschluss eines Lizenzvertrages über die weitergehende Verwendung nach Maßgabe der Ziffern 4 bis 6 dieser AGB keinerlei Rechte zur Verwendung der Titel.
3.6 Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass das Mitschneiden der Titel über digitale Aufzeichnungsgeräte- oder Software während der Nutzung der Anspielfunktion des Online-Katalogs eine unerlaubte Vervielfältigungshandlung darstellt und eine berechtigte Nutzung der zur Verfügung gestellten Titel nur nach ordnungsgemäßem Download der Datei und erfolgter ordnungsgemäßer Lizenzierung nach Maßgabe der Ziffer 4 der AGB erfolgt.
4. Abschluss eines Lizenzvertrages mit UPPM
4.1 Soweit die zur beabsichtigten Verwendung des Titels erforderlichen Rechte nicht oder nicht ausschließlich durch die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, Berlin und München) wahrgenommen werden, verpflichtet sich der Nutzer, im Fall der Verwendung eines Titels für eine Produktion soweit mit UPPM einen Lizenzvertrag über die Nutzung des Titels abzuschließen.
4.2 Im Fall von TV-Auftrags- und/oder Eigenproduktionen erfolgt die Vergabe der Filmherstellungsrechte in Deutschland über die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, Berlin und München (nachfolgend GEMA). Näheres regelt der Berechtigungsvertrag der GEMA, dort insbesondere § 1 i) Absatz 3., abrufbar unter www.gema.de.
4.3 Die Erteilung der Lizenz erfolgt ausschließlich zu den Konditionen der zum Zeitpunkt der Übermittlung der erforderlichen Anträge bzw. Kopiermeldungen jeweils gültigen Preisliste. Die jeweiligen Berechnungsgrundlagen für die einschlägige Lizenzgebühr finden sich unter Ziffer 6.1 dieser AGB unter Bezugnahme auf die jeweils gültige Preisliste.
4.4 Der Abschluss des Lizenzvertrages erfordert die Übermittlung eines Lizenzantrags. Dies hat ausschließlich unter Verwendung des unter [Adresse] abrufbaren Lizenzantragsmusters unter Angabe aller als erforderlich gekennzeichneten Informationen zu erfolgen. Die Übermittlung des unterschriebenen Lizenzantrags an UPPM erfolgt per Fax an die auf dem Vordruck genannte Fax-Nummer oder als Scan im pdf-Format per e-mail.
4.5 Der Nutzer ist verpflichtet, UPPM spätestens zwei Wochen nach Fertigstellung der Produktion genaue Angaben über Art und Umfang der Nutzung des Titels zu übermitteln. Der Abschluss eines Lizenzvertrages und die damit verbundene Meldung der erforderlichen Informationen haben jedoch stets vor Veröffentlichung der Produktion zu erfolgen.
4.6 In den Fällen, in denen zu dem Lizenzantragsmuster nur eine Kopiermeldung übersandt wird, kommt ein Lizenzvertrag durch Freigabeerklärung gegenüber dem Auftraggeber zustande. Diese AGB hat der Nutzer dem Auftraggeber vor Übersendung der Kopiermeldung zur Kenntnis zu bringen.
4.7 Erst mit erfolgter Freigabeerklärung seitens UPPM immer jedoch vorbehaltlich der Zahlung der Lizenzentgelte nach Maßgabe der Ziffer 6 dieser AGB ist der Nutzer bzw. der Auftraggeber zur Nutzung des Titels in dem in der Freigabebestätigung festgelegten Umfang berechtigt. Weitergehende Nutzungen in Form einer anderen Nutzungsart oder Spieldauer des Titels bedürfen stets des Abschlusses eines neuen Lizenzvertrages.
4.8 Soweit die Aufführungs- und Senderechte sowie die mechanischen Vervielfältigungsrechte an dem Werk durch die GEMA oder eine anderer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, sind diese vom Nutzer bei der GEMA oder der anderen Verwertungsgesellschaft einzuholen.
4.9 Der Nutzer ist in den unter vorstehend Ziffer 4.6 genannten Fällen verpflichtet, die verwendeten Werke mit den notwendigen Angaben ordnungsgemäß auf den entsprechenden GEMA-Meldeformularen einzutragen und diese an die GEMA weiterzuleiten; eine Kopie davon ist an UPPM zu schicken. Mit Abgabe dieser Listen gilt die seitens UPPM erforderliche Einwilligung zur Verwendung des Titels als erteilt.
4.10 Soweit die Aufführungs- und Senderechte an Aufnahme durch die Gesellschaft zu Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (nachfolgend „GVL“) oder eine anderer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, sind diese vom Nutzer bei der GVL oder der anderen Verwertungsgesellschaft einzuholen.
4.11 Der Nutzer ist in den unter vorstehend Ziffer 4.8 genannten Fällen verpflichtet, die verwendeten Titel mit den notwendigen Angaben ordnungsgemäß auf den Meldeformularen einzutragen und diese an die GVL weiterzuleiten; eine Kopie davon ist an UPPM zu schicken.
5. Umfang der Rechteeinräumung
5.1 Der Umfang der Lizenzeinräumung wird durch die Angaben zu den beabsichtigten Nutzungen im Lizenzantrag sowie die darauf erfolgende Freigabeerklärung bestimmt. Weitergehende Nutzungen bedürfen einer erneuten Lizenzierung.
5.2 Von UPPM zu vergebenden Nutzungsrechte gelten erst nach Zahlung der entsprechenden Lizenzgebühr auf Rechnung nach Maßgabe der Ziffer 7 dieser AGB als erteilt.
5.3 Mit Abschluss des Lizenzvertrages werden keinerlei Nutzungsrechte am Namen des Künstlers oder des Titels eingeräumt. Die Nutzung des Namens der Künstlers und/oder des Titels bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von UPPM.
6. Lizenzgebühren, Vertragsstrafe
6.1 Die Berechnung der Lizenzgebühren erfolgt nach Maßgabe der am Tag des Eingangs des Lizenzantrags bzw. der Kopiermeldung bei UPPM gültigen Preisliste. Die Lizenzgebühren werden aufgrund der UPPM übersandten Meldung (Lizenzantrag) berechnet und orientieren sich an den jeweils gewählten Nutzungsarten, dem Verbreitungsgebiet, Lizenzdauer sowie der Spieldauer des Titels.
6.2 Für jede Nutzung, die ohne ordnungsgemäße Lizenzierung erfolgt ist oder über den Umfang der erfolgten Lizenzierung hinausgeht, wird mindestens die doppelte Lizenzgebühr fällig. Darüber hinausgehende Schadensersatzforderungen bleiben vorbehalten.
6.3 Die Geräusch-Archive (z.B. Sound Ideas) werden zum jeweiligen Listenpreis abgegeben. SFX-Preislisten erhält der Nutzer auf Anfrage von UPPM.
7. Zahlungsbedingungen
Nach erfolgter Freigabe wird dem jeweiligen Lizenznehmer eine Rechnung übersandt. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt rein netto ohne Abzüge zu bezahlen.
8. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Nutzer nur mit rechtskräftig festgestellten oder seitens UPPM unbestrittenen Forderungen zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Nutzer nur hinsichtlich solcher Forderungen geltend machen, die ihrerseits im Gegenseitigkeitsverhältnis aus demselben Vertragsverhältnis stehen.
9. Gewährleistung und Garantien
9.1 Im Falle von ordnungsgemäß von UPPM erworbenen Verwertungsrechten stellt UPPM vorbehaltlich anderslautender Regelungen im Rahmen dieser AGBs den Nutzer von allen berechtigten Ansprüchen Dritter (Musiker, Dirigenten, Produzenten u. a.) frei. Ausgenommen hiervon sind sämtliche Ansprüche der GEMA bzw. anderer urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften und der GVL bzw. anderer leistungsschutzrechtlicher Verwertungsgesellschaften.
9.2 Im Übrigen werden mit Beschreibungen der Leistungen der UPPM, insbesondere der zur Verfügung gestellten Titel keine Garantien für deren Beschaffenheit übernommen.
10. Haftung
10.1 UPPM haftet für sämtliche Schäden, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung der Website und der Leistungsbeziehung zwischen dem Nutzer und der UPPM ergeben, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe folgender Regelungen:
10.2 Für den Fall das andere Inhalte als Titel auf dieser Website unentgeltlich überlassen werden, sind die Gewährleistungsansprüche für Sach- und Rechtsmängel dieser Inhalte, insbesondere für deren Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Freiheit von Schutz- und Urheberrechten Dritter, Vollständigkeit und/oder Verwendbarkeit – außer in Fällen des arglistigen Verschweigen eines Mangels oder einer entgegen der vorstehenden Regelung gegebenen Garantie – ausgeschlossen.
10.3 UPPM kann Inhalte und Gestaltung verlinkter Websites nicht beeinflussen. UPPM übernimmt insoweit keine Verantwortung für Risiken oder Schäden jeglicher Art, die auf Grund Kenntnis, des Besuches oder der Nutzung verlinkter Websites entstehen. Insoweit distanziert sich UPPM ausdrücklich von allen Inhalten aller auf dieser Website verlinkten Websites und macht sich diese ausdrücklich nicht zu eigen.
11. Datenschutz
Wegen der gesetzlichen Verpflichtungen der UPPM, über den Umgang mit Daten im Rahmen der Nutzung der Website zu informieren, wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt automatisch diejenige gültige und durchsetzbare Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung Beabsichtigten am nächsten kommt.
12.2 Änderungen dieser AGB erfordern die Einhaltung der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
12.3 Soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, sind für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB bzw. Ihrer Nutzung der Website ergeben die Gerichte des Landgerichtsbezirks Berlin Charlottenburg zuständig. .
12.4 Erfüllungsort ist Berlin.
12.5 Das Rechtsverhältnis zwischen dem Nutzer und UPPM unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit und des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Nutzers - dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Regelungen des Art. 29 Abs. 1, 3 und 4 EGBGB bleiben unberührt.